Religionswissenschaftliches Seminar

 

27.06.2012

Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar - Artikel Spiegel, 26.6.2012

Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

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