Navigation auf uzh.ch

Suche

Department of Religious Studies

Abschluss

Antrag auf Studienabschluss

Die Anmeldung kann erfolgen, wenn alle erforderlichen Punkte erzielt und alle Module abgeschlossen sind, respektive wenn alle geforderten Bewertungen per Ende Semester zu erwarten sind.

Zuständige Fakultät: Der Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums wird von Hauptfach-Studierenden beim Dekanat der Theologischen Fakultät beantragt. Studierende, die je ein Hauptfach an der Theologischen und Philosophischen Fakultät belegen, beantragen den Studienabschluss ebenfalls beim Dekanat der Theologischen Fakultät. Studierende, die ein Hauptfach an der Philosophischen Fakultät belegen, wenden sich an die Philosophische Fakultät.

Anmeldefrist: Bei einem Abschluss des Studiums im Frühjahrssemester erfolgt die Anmeldung bis zum 30. April und bei Studiumsabschluss im Herbstsemester bis zum 30. November.

Einschreibung: Es ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des gewünschten Abschlusses eine Einschreibung in alle Haupt- und/oder Nebenfächer besteht.

Antrag auf Studienabschluss

Hinweis für Nebenfachstudierende

Studierende im Nebenfach, die an der Philosophischen Fakultät immatrikuliert sind, müssen sich für den Abschluss an die Anmeldetermine und -bedingungen der Philosophischen Fakultät halten:

  • Anmeldefrist für das FS: 15. bis 30. März
  • Anmeldefrist für das HS: 15. bis 30. Oktober

Informationen Philosophische Fakultät

Bachelorarbeit

Umfang: Die Bachelorarbeit wird individuell erarbeitet und umfasst in der Regel ca. 24–30 Seiten (Richtwert 72’000- 90'000 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Betreuung und Beurteilung: Die Studierenden wählen eine habilitierte Fachperson des Religionswissenschaftlichen Seminars. Auf Antrag können sie auch von einer am Studiengang Religionswissenschaft beteiligten, habilitierten Fachperson des Theologischen Seminars oder der Philosophischen Fakultät betreut, begutachtet und benotet werden. In diesem Fall übernimmt eine habilitierte Fachperson des Religionswissenschaftlichen Seminars das Zweitgutachten.

Abgabe: Die Bachelorarbeit wird i.d.R. in doppelter Ausführung bei der betreuenden Fachperson eingereicht.

Den Leitfaden zum Verfassen schriftlicher Arbeiten und die Selbständigkeitserklärung finden Sie hier (PDF, 428 KB).

Masterarbeit

Buchung: Die Masterarbeit wird als zweisemestriges Modul gebucht und muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Buchung in dem Semester vorzunehmen, in dem die Einreichung der Arbeit vorgesehen ist.

Anmeldung: Das Thema und die Bereitschaft der betreuenden Lehrperson werden auf dem Formular "Anmeldung zur Masterarbeit“ festgehalten und von den Studierenden beim Dekanat eingereicht. Das Formular finden Sie hier.

Umfang: Die Masterarbeit wird in der Regel individuell erarbeitet, umfasst in der Regel ca. 60–80 Seiten (à 3000 Zeichen; Richtwert 180'000 – 240'000 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Inhalt: Die Masterarbeit dokumentiert eine vertiefte, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer selbst gewählten Fragestellung der Religionswissenschaft. Bereits als Leistungsnachweis angerechnete Proseminararbeiten, Seminararbeiten oder die Bachelorarbeit können nicht als Bestandteil(e) in die Masterarbeit aufgenommen werden; in besonderen Fällen kann die Studienkommission Ausnahmen bewilligen.

Beurteilung: Die Masterarbeit wird zweifach schriftlich begutachtet und benotet. Das Erstgutachten übernimmt in der Regel die von den Studierenden gewählte habilitierte Fachperson des Religionswissenschaftlichen Seminars. Die Studienkommission bestimmt den Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin.  Die Betreuung der Masterarbeit kann auf Antrag an die Studienkommission auch von einer entsprechend qualifizierten, am Studiengang Religionswissenschaft beteiligten Fachperson des Theologischen Seminars oder der Philosophischen Fakultät übernommen werden. In diesem Fall übernimmt eine Fachvertreterin bzw. ein Fachvertreter der Religionswissenschaft das Zweitgutachten (RVO § 18 Abs. 2).

Sprache: Die Masterarbeit ist in deutscher, französischer oder englischer Sprache abzufassen. Mit Zustimmung der Studienkommission ist auch eine andere Sprache zulässig.

Wiederholung: Wird eine Masterarbeit nicht bestanden, kann einmal eine weitere Arbeit mit einem neuen Thema verfasst werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Studium der Religionswissenschaft an der Universität Zürich.

Abgabe in physischer und elektronischer Form: Die fertige Masterarbeit ist in 3 ausgedruckten Exemplaren (Infos zu den Bindevorschriften finden Sie hier) und als Digitalisat im Dekanat einzureichen. Das Dekanat versendet je ein Printexemplar und das Digitalisat der Masterarbeit an die beiden begutachtenden Lehrpersonen.

Fristen: Für einen Abschluss im jeweils laufenden Semester gelten als späteste Abgabetermine: 15. Mai für das FS und 15. November für das HS. Bei Einhaltung dieser Fristen kann eine Eintragung der Bewertung sicher im jeweiligen Semester erfolgen.